So rechnen wir (Kalendertage, rückwärts vom Montagetermin; kroatische Vorschriften): Anmeldung des Baubeginns — der Bauherr meldet den Baubeginn spätestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Baubehörde an (Zakon o gradnji, Art. 131); Anmeldung der Baustelle bei der Arbeitsinspektion — spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn, sofern vorgeschrieben (Arbeiten von mehr als 10 Tagen oder besonders gefährliche Arbeiten; NN 48/18); Netzanschluss-Zustimmung — der Netzbetreiber erteilt sie spätestens 15 Tage nach vollständigem Antrag (Verordnung NN 7/18, Art. 12), die Ausführung des Anschlusses selbst kann länger dauern; Fundament — nach üblicher Praxis erreicht Standardbeton bei etwa 20 °C in rund 7 Tagen den größten Teil der erforderlichen Festigkeit, maßgeblich sind jedoch Betonprojekt und Bauaufsicht. Nach der Montage: Prüfung und Untersuchung durch ein unabhängiges befugtes Unternehmen (Prüfprotokoll) vor der Inbetriebnahme. Hinweis: Wochenenden, Feiertage und Verwaltungsverfahren können die Fristen verlängern; das Werkzeug ist informativer und lehrreicher Natur und stellt weder ein Angebot noch einen verbindlichen Terminplan dar — maßgeblich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das individuelle Angebot.
Wichtig: Die Fristen unten richten sich nach kroatischen Vorschriften und gelten für Baustellen in Kroatien. Für Bauvorhaben in Österreich, Slowenien, Bosnien und Herzegowina oder Serbien gelten die jeweiligen nationalen Regelungen — melden Sie sich, dann klären wir den konkreten Ablauf gemeinsam.
Nächste Schritte: Was auf der Baustelle vorzubereiten ist, steht im Mietleitfaden; die Position des Krans auf dem Grundstück probieren Sie auf der Reichweitenkarte aus, die Last im Lastrechner. Kurze Antworten: Häufige Fragen.